Die Maßregeln der Sicherung und Besserung
Über das Seminar
Das Strafgesetzbuch weist ein zweispuriges System auf, indem es die Rechtsfolgen in Strafen und Maßregeln untergliedert. Strafen dienen in erster Linie dem Schuldausgleich für den begangenen Rechtsbruch. Dagegen haben die Maßregeln der Besserung und Sicherung eher vorbeugenden Charakter; sie bezwecken die Verhinderung weiterer erheblicher Straftaten sowohl durch die Besserung des gefährlichen Täters als auch durch den Schutz der Gesellschaft vor diesem Täter.
Schöff*innen der Strafkammern wirken an den Urteilen über die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gleichberechtigt mit. Im Rahmen der Strafzumessung müssen sie sich auch ein Urteil über die (verminderte) Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit des Straftäters bilden. Dabei müssen Sie auch mit darüber entscheiden, ob infolge seines Zustandes weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Zielgruppe:
Schöff*innen und interessierte Menschen
Trainer*in
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Dr. Marc Hoffmann Dr. Marc Hoffmann ist Vorsitzender Richter am Landgericht Köln. |
Details
| Beginn | 27.01.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 27.01.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | Dr. Marc Hoffmann › Team & Trainer*innen |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
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