Die Maßregeln der Sicherung und Besserung

Die Maßregeln der Sicherung und Besserung

Über das Seminar

Das Strafgesetzbuch weist ein zweispuriges System auf, indem es die Rechtsfolgen in Strafen und Maßregeln untergliedert. Strafen dienen in erster Linie dem Schuldausgleich für den begangenen Rechtsbruch. Dagegen haben die Maßregeln der Besserung und Sicherung eher vorbeugenden Charakter; sie bezwecken die Verhinderung weiterer erheblicher Straftaten sowohl durch die Besserung des gefährlichen Täters als auch durch den Schutz der Gesellschaft vor diesem Täter.

Schöff*innen der Strafkammern wirken an den Urteilen über die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gleichberechtigt mit. Im Rahmen der Strafzumessung müssen sie sich auch ein Urteil über die (verminderte) Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit des Straftäters bilden. Dabei müssen Sie auch mit darüber entscheiden, ob infolge seines Zustandes weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Zielgruppe:

Schöff*innen und interessierte Menschen

Trainer*in

Dr. Marc Hoffmann

Dr. Marc Hoffmann ist Vorsitzender Richter am Landgericht Köln. 

Details

Beginn 27.01.2026, 18:00 Uhr
Ende 27.01.2026, 21:30 Uhr
Ort AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln
Teilnahmebeitrag 20 €
Trainer*in Dr. Marc Hoffmann › Team & Trainer*innen
Veranstalter Willi-Eichler-Akademie
Verfügbarkeit freie Plätze
Bildungsurlaub Nein

Solidarische Teilnahmebeiträge

Wir möchten, dass eine Teilnahme an unseren Angeboten für alle Menschen möglich ist. Deswegen bieten wir bei vielen unserer Seminare Teilnahmebeiträge in 3 Stufen an: einen regulären, einen reduzierten und einen unterstützenden Teilnahmebeitrag. Du kannst unter den drei Teilnahmebeiträgen frei wählen. Sollte die Teilnahmegebühr grundsätzlich eine Hürde für Deine Teilnahme sein, schreib uns dies gerne mit Deiner Anmeldung.

 

Mit dem reduzierten Teilnahmebeitrag möchten wir Menschen, die temporär oder generell weniger Geld zur Verfügung haben, die Teilnahme ermöglichen. Wenn Arbeitgeber*innen den Teilnahmebeitrag übernehmen oder die teilnehmende Person dieses solidarische Beitragsmodell unterstützen möchte und kann, freuen wir uns wenn der unterstützende Teilnahmebeitrag geleistet wird.

Barrierefreiheit

Wir möchten unsere Veranstaltungen barrierearm anbieten, um allen Interessierten eine Teilnahme zu ermöglichen. Leider können wir dies jedoch nicht immer garantieren. Solltest Du zur Seminargestaltung und den Räumlichkeiten Fragen haben, wende Dich gerne jederzeit an uns.