Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern (außer in Bayern und Sachsen) haben Arbeitnehmer*innen das Anrecht auf Bildungsurlaub. Sie werden dabei für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freigestellt. Die Zeit wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden, die Seminarkosten tragen in der Regel die Arbeitnehmer*innen. Wir bieten als anerkannter Weiterbildungsträger verschiedene Bildungsurlaube an.

Bildungsurlaub in NRW

Bildungsurlaub in NRW

Folgende gesetzliche Vorgaben gelten in NRW:

  • Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende können Bildungsurlaub beantragten (frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses). Beamt*innen haben kein Anrecht auf Bildungsurlaub. Auszubildende können 5 Tage Bildungsurlaub während der Ausbildung nehmen (allerdings nur Seminare der politischen Bildung).
  • Pro Jahr gibt es einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden.
  • Der Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubes bei dem*der Arbeitgeber*in beantragt werden. Bis spätestens drei Wochen nach der Mitteilung muss eine Zu- oder Absage von Seiten der*des Arbeitgeber*in erfolgen.
  • In Betrieben oder Dienststellen mit zehn bis 50 Beschäftigten haben pro Jahr nur 10 % der Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub. Zudem gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.

Wenn Dein Anstellungsverhältnis die Vorgaben nicht erfüllt, kannst Du trotzdem bei Deiner Arbeitsstelle nachfragen, ob eine Teilnahme an einem Bildungsurlaub bewilligt wird.

Bildungsurlaub bei uns

Bildungsurlaub bei uns

Wir bieten als anerkannter Weiterbildungsträger verschiedene Bildungsurlaube an. Alle unsere Seminare, die als Bildungsurlaub gekennzeichnet sind, sind in NRW anerkannt. Für einige Seminare haben wir die Anerkennung in anderen Bundesländern, dies ist jeweils in der Seminarbeschreibung vermerkt. Wenn Du uns frühzeitig Bescheid gibst (mind. 3 Monate vor Seminarbeginn), beantragen wir Seminare gerne auch in weiteren Bundesländern. Alle Angebote, die als Bildungsurlaub angegeben sind, können auch als einfaches Seminar gebucht werden!

So beantragst Du Deinen Bildungsurlaub:

  • Melde Dich über unsere Webseite zu dem Seminar an.
  • Bestätige bei der Anmeldung, dass Du eine Mitteilung für Deine Arbeitsstelle zur Beantragung des Bildungsurlaubs benötigst und gib das Bundesland deines Arbeitsortes bei der Anmeldung an.
  • Wir schicken Dir anschließend eine Bescheinigung für deine Arbeitsstelle sowie das Programm zu.
  • Mit diesen beiden Dokumenten plus der von uns automatisierten Anmeldebestätigung kannst Du nun bei Deiner Arbeitsstelle Bildungsurlaub beantragen (so früh wie möglich, spätestens allerdings sechs Wochen vor Beginn des Seminars).
  • Sollte Dein Antrag auf Bildungsurlaub nicht bewilligt werden, sende uns die schriftliche Ablehnung Deiner Arbeitsstelle zu und wir stornieren Deine Teilnahme kostenfrei.
  • Im Anschluss an das Seminar erhältst Du von uns eine Teilnahme-Bestätigung.

Unsere aktuellen Bildungsurlaube

Weiterführende Informationen

Anfragen

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Für mehr Informationen und oder bei Fragen wende Dich gerne an uns!